Die häufigsten Fragen und Antworten

Wann sollte ich mich bei einer Hebamme anmelden?

Am besten so früh wie möglich – idealerweise bereits in den ersten Schwangerschaftswochen. So kann ich dich von Beginn an begleiten und genügend Zeit für alle Fragen und Wünsche einplanen.

Kann ich dich auch kontaktieren, wenn ich nur eine einzelne Beratung möchte?

Ja, selbstverständlich. Auch einzelne Beratungen – etwa zur Stillvorbereitung, Ernährung oder bei Unsicherheiten – sind jederzeit möglich.

Besuchst du mich auch zu Hause?

Ja, die Wochenbettbetreuung findet bei dir zu Hause statt. Ich komme in der Regel in den ersten Tagen nach der Geburt und begleite dich, bis du dich sicher und wohl fühlst.

Übernimmst du auch Akupunktur oder Lasertherapie?

Ja, ich biete verschiedene ergänzende Therapien wie Akupunktur und Lasertherapie an – sanfte Methoden, die Beschwerden lindern und den Heilungsprozess unterstützen können.

Leistungen der Hebammen

Hebammen können folgende Leistungen zu Lasten der OKP erbringen:
  • Geburtsvorbereitung: die OKP leistet einen Beitrag von 150 Franken an einen Einzel- oder Gruppenkurs.
  • Stillberatung: die OKP übernimmt die Kosten von drei Sitzungen.

Für die nachgeburtliche Betreuung zu Hause in den ersten 56 Tagen nach der Geburt werden von der OKP folgende Hausbesuche der Hebammen übernommen:

  • Nach einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt höchstens 16 Hausbesuche und maximal fünfmal ein zweiter Besuch am selben Tag. Zusätzliche Hausbesuche auf ärztliche Anordnung.
  • In allen anderen Situationen höchstens 10 Hausbesuche und in den ersten 10 Ta-gen nach der Geburt zusätzlich höchstens fünfmal ein zweiter Besuch am selben Tag. Zusätzliche Hausbesuche auf ärztliche Anordnung.

Geburtsvorbereitung

Für Geburtsvorbereitungskurse, die die Hebamme oder die Organisation der Hebammen einzeln oder in Gruppen durchführt, oder für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme oder der Organisation der Hebammen im Hinblick auf die Geburt, die Planung des Wochenbetts zu Hause und die Stillvorbereitung leistet die Krankenkasse einen Beitrag von 150 Franken.

Werden Stillberatungen vergütet?

Ja, es werden drei Stillberatungen übernommen, die durch eine Hebamme, eine Organisation der Hebammen oder eine speziell in Stillberatung ausgebildete Krankenpflegefachperson durchgeführt werden.

Welche Leistungen können die Hebammen und Organisationen der Hebammen zu Lasten der OKP erbringen?

In einer normalen Schwangerschaft kann die Hebamme oder die Organisation der Hebammen sieben Kontrolluntersuchungen durchführen. Sie weist die Schwangere darauf hin, dass im ersten Quartal eine ärztliche Untersuchung angezeigt ist. In einer Risikoschwangerschaft ohne manifeste Pathologie arbeitet die Hebamme oder die Organisation der Hebammen mit der Ärztin oder dem Arzt zusammen. In einer pathologischen Schwangerschaft erbringt sie die Leistungen nach ärztlicher Anordnung.

Welche Preise gelten für Dienstleistungen welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden?

  • Für einen Geburtsvorbereitungskurs (Crashkurs) 250 CHF (150 CHF wird von der KK übernommen)
  • Eine Akupunktursitzung kostet 70 CHF
  • 15 Min Lasern kostet 15 CHF
  • Den Laser mieten: 200 CHF pro Woche
  • Telefonische Sitzung wird nicht von der KK übernommen: Ab 15 Min …..